Blitzschutz

Eine Blitzschutzanlage hat die Aufgabe, Gebäude vor direkten Blitzeinschlägen und eventuellem Brand zu schützen.

Man unterscheidet zwischen äußerem und innerem Blitzschutz. Für beide gibt es gesetzlich vorgeschriebene Normen.

Äußerer Blitzschutz

Hier kommt folgende Norm zur Anwendung: ÖVE/ÖNORM EN 62305-3

Innerer Blitzschutz

Hier kommt folgende Norm zur Anwendung: ÖVE/ÖNORM 8101

Ein Überspannungsableiter (Potentialausgleich) ist für jedes Gebäude gesetzlich verpflichtend.