Erstellung eines Anlagenbuchs
Jede elektrische Anlage muss bei der Errichtung überprüft werden. Eine Aufstellung der elektrischen Leitungen und Gerätschaften, ein sog. Anlagenbuch, muss erstellt werden. Das gilt für ausnahmslos alle Gebäude, in denen elektrischer Strom eingesetzt wird, privat und gewerblich.
Prüfung elektrischer Anlagen
Regelmäßige Überprüfungen der elektrischen Anlagen sind durchzuführen. Die zeitlichen Abstände zwischen den Überprüfungen sind von mehren Faktoren abhängig, z.B. ob es sich um einen Privathaushalt oder einen gewerblichen Betrieb handelt.
Die gesetzliche Grundlage für Überprüfung und Dokumentation bildet die OVE/ÖNORM E 8101-600.4 / 5.