Blitzschutz
Eine Blitzschutzanlage hat die Aufgabe, Gebäude vor direkten Blitzeinschlägen und eventuellem Brand zu schützen.
Man unterscheidet zwischen äußerem und innerem Blitzschutz. Für beide gibt es gesetzlich vorgeschriebene Normen.
Äußerer Blitzschutz
Hier kommt folgende Norm zur Anwendung: ÖVE/ÖNORM EN 62305-3
Innerer Blitzschutz
Hier kommt folgende Norm zur Anwendung: ÖVE/ÖNORM 8101
Ein Überspannungsableiter (Potentialausgleich) ist für jedes Gebäude gesetzlich verpflichtend.